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Corona – aktuelle Lage

Was gilt für Fotografen?

Das ist wohl je nach Ort etwas verschieden. Hier in Mittelfranken gelten folgende Regelungen:

Fotografen dürfen wie folgt arbeiten:

  • Fotos im Freien

Fotografen dürfen alle Gruppen so fotografieren, wie diese zusammengekommen sind. Der Fotograf ist dabei nicht verantwortlich, dass die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot eingehalten werden.

Es ist zu empfehlen, dass der Fotograf seinem Auftraggeber mitteilt, dass der Auftraggeber für die Beachtung der Corona-Regelungen zu sorgen hat. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber beim örtlichen Gesundheitsamt erkundigen.

(Stand 02.09.2021)

  • Fotos beim Kunden

Das Fotografieren beim Kunden ist nicht untersagt. In der Wohnung eines Privatkunden gelten die allgemein gültigen Regelungen. Bei beruflichen Gruppen besteht keine Personenbeschränkung, jedoch ist dann der Mindestabstand der zu fotografierenden Personen untereinander, sowie die Hygieneregeln zu beachten.

(Stand 11.12.2021)

Quelle – HWK Mittelfranken

Solltest du ein Shooting buchen wollen – vor allem in Hinblick auf ein Schneeshooting, kannst du mich gerne kontaktieren und wir prüfen die aktuelle Lage sowie den fraglichen Standort.